geschenke
Antwort und Rat zur Geschenkefrage:
gefragt von anonym (27.06.2010 | 20:24)

Hallo meine Mutter hatt mir mein Handy wegenommen (als "Strafe") das mir mein Vater geschenkt bzw das ich bei ihm herausgehandelt habe. Darf sie das darf sie das rein rechtlich überhaupt Ps ich bin 14

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Antwort wurde versendet:

Hi, wir gehen mal davon aus, dass Du nicht vor Gericht gehen willst und hier keine Rechtsauskunft erwartest!? Deine Eltern sind bis Du volljährig bist Dein Vormund und Erziehungsberechtigte. Insofern können Sie auch Erziehungsmaßnahmen festlegen, die Dir nicht so gefallen. Hinweise auch per Klick auf "mehr im Web"...

beantwortet von bbweb (27.06.2010 | 21:56) und bestätigt von panzerkeks (27.06.2010 | 21:57)

4 Kommentare

  1. 1. Hajott schrieb am (27.06.2010 | 20:29):

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1631.html

    Zitat:

    § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
    (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
    (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

    Inwiefern bei Handyentzug jetzt der Absatz 2 ("seelische Verletzungen" oder "andere entwürdigende Maßnahmen") zutrifft, möchte ich als Nicht-Jurist verneinen. :)


  2. 2. tanimal schrieb am (27.06.2010 | 20:43):

    Naja... genau genommen ist es sein Eigentum, ich bin mir nicht so sicher ob sie das darf. Ich tendiere aber auch zu ja ^^


  3. 3. Questlerianer schrieb am (27.06.2010 | 20:44):

    Die letzte Frage könntest Du ja mal in einer "14-Jährigen Mädchen-Community" stellen, die Antwort wäre wohl eindeutig ... ;-))


  4. 4. Questlerianer schrieb am (27.06.2010 | 20:49):

    Aber sooo schlimm ist es ja auch nicht, Du hast ja noch Dein (?) iPhone. :-)


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